Güterrecht

Das Güterrecht beantwortet die Frage, wem das in der Ehe vorhandene Vermögen gehört und wie es bei der Auflösung durch Tod oder Scheidung verteilt wird.

Der Ehevertrag ermöglicht die Wahl des Güterstandes oder eine gegenseitige Begünstigung durch Zuweisung des Vorschlages.

Es schadet sicher nicht die Finanzen in der Ehe früh genug zu regeln. Sie können sich so später viel Ärger sparen.

Güterstand:

Die Schweiz kennt folgende 3 Güterstände:

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand in der Schweiz. Ohne Ehevertrag unterstehen Sie daher automatisch diesem Güterstand. In diesem Güterstand ist das Vermögen in vier Gütermassen eingeteilt. Jeder Ehegatte hat ein Eigengut und eine Errungenschaft…
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Die Gütertrennung kann durch einen Ehevertrag gewählt werden. Sie kann jedoch auch auf richterliche Anordnung hin oder von Gesetzes wegen eintreten. In diesem Güterstand verfügen beide Ehegatten über ihr eigenes Vermögen…
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Die Gütergemeinschaft kann ausschliesslich durch einen Ehevertrag gewählt werden. Hier bildet das Gesamtgut den Kern des Vermögens. Es gehört während der Ehe den Ehegatten gesamthaft. Für die Wahl der Gütergemeinschaft bietet der Netnotar keine Weblösung.

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Ehevertrag bei Netnotar

Bei Netnotar können Brautleute, die bald heiraten und Paare, die bereits verheiratet sind, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge schliessen.

Weshalb eine Weblösung für die Errichtung deines Ehevertrags und Erbvertrags?

Wenn es um die individuelle Errichtung eines Ehevertrages und Erbvertrages geht, muss die Wirksamkeit immer im Fokus bleiben. Dabei helfen die Digitalisierung sowie technischer Fortschritt. Digitale Services verkürzen und vereinfachen Prozesse. Es bleibt mehr Raum, um optimale Lösungen zu finden.

Kombiniere ganz nach deinem Geschmack

Der Ehevertrag von Netnotar lässt sich zusätzlich mit einem Erbvertrag und einem Vorsorgeauftrag kombinieren. Nutze die Vorschau. Teste und kombiniere die Verträge nach deinem Bedarf.

Wahre Liebe rostet nicht

Du träumst davon, dass dein Schatz auch nach deinem Tod optimal abgesichert ist. Wir helfen beim Realisieren. Mit einem individuellen Ehevertrag und Erbvertrag von Netnotar könnt ihr euch gegenseitig maximal begünstigen.

Begünstigung für Verheiratete

Bereits verheiratete Paare sind gewöhnlich in der Errungenschaftsbeteiligung. Netnotar bietet Ehepaaren an, sich gegenseitig optimal zu begünstigen. Das Güterrecht regeln Sie in einem Ehevertrag, das Erbrecht in einem Erbvertrag.  Auf diese Weise vermeiden Sie, dass der überlebende Ehegatte gewichtige Vermögenswerte veräussern muss, um Erbansprüche der Nachkommen zu befriedigen.

Sie regeln zuerst in einem Ehevertrag, dass der Vorschlag ganz dem überlebenden Ehegatten zugewiesen wird. Die gesamte Errungenschaft des vorversterbenden Ehegatten fällt somit an den überlebenden Ehegatten. Nur das Eigengut fällt zur Verteilung in den Nachlass.

Danach bestimmen Sie in einem Erbvertrag, dass der überlebende Ehegatte die Nutzniessung an dem ganzen den gemeinsamen Nachkommen zufallenden Teil der Erbschaft erhalten soll.

Und schon sind du und dein Schatz einer Meinung

Auch glückliche Paare sind nicht immer einig – besonders wenn es um den eigenen Kram geht. Die Gütertrennung als selbstbestimmende Lösung sorgt für Harmonie.

Unfaire Resultate weiss der Netnotar mit einem jährlichen Ausgleich unter­schiedlicher Einkommen zu verhindern. So wird auch diejenige Person, die ihren Beruf zurückstellt, während der Ehe gerecht behandelt.

Brautleute die bald heiraten

Um eine optimale güterrechtliche Regelung zu finden bietet Netnotar Brautleuten, die bald heiraten wollen, die Möglichkeit, sich kostengünstig in einem Ehevertrag für die Gütertrennung zu entscheiden. So profitieren sie von einfachen Verhältnissen, einfacher Haftung, einfacher Auflösung und tiefen notariellen Gebühren.

Mit einem jährlichen Ausgleich unterschiedlicher Einkommen verhindern Sie bereits im Ehevertrag ein unfaires Resultat. Stellt ein Gatte seinen Beruf zurück, wird er schon während der Ehe mit einer gleichmässigen Teilung des Überschusses entschädigt.

* zuzüglich 8,1% MWST und amtliche Gebühren